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Geheim abstimmen

Eine Abstimmung findet nur statt, wenn es für ein Amt mehr Kandidaturen als Plätze gibt. Der Kreis der Wahlberechtigten wird beim Ende der Ausschreibungsphase festgeschrieben.

Im persönlichen Stimmzettel können höchstens so viele Personen gewählt werden, wie Plätze verfügbar sind. Weniger Stimmen sind zulässig. Die Stimmabgabe kann bis zum Ende der Frist geändert werden.

Das öffentliche Dashboard zeigt nur die Beteiligung, keine Zwischenstände einzelner Kandidaten. Bei Gleichstand am letzten zu vergebenden Platz folgt eine Stichwahl. Das Ergebnis wird erst nach Kontrolle durch die Wahlleitung bestätigt.